Krafträder (auch mit Beiwagen) ohne Leistungsbeschränkung
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) über 15 kW Motorleistung
Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden, 6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A2 kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis:
Grundausbildung: je nach Talent, Auffassungsgabe und Umsetzungsvermögen
Ohne Vorbesitz A1 oder A2:
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrt 3 x 45 Min.
Mit Vorbesitz A1 oder A2 weniger als 2 Jahre:
Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten 2 x 45 Min.
Nachtfahrten 1 x 45 Min.
Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A2 nur praktische Prüfung.
Es ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Es wird in der praktischen Prüfung aber von ihnen verlangt das sie die Grundfahraufgaben und das Motorrad sicher auf der Landstraße, Autobahn und Stadt beherrschen.
Krafträder (auch mit Beiwagen) max. 35 kW, Verhältnis Leistung/Leergewicht max. 0,2 kW/kg
Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden, 6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden
Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A1 kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Praxis:
Grundausbildung: je nach Talent, Auffassungsgabe und Umsetzungsvermögen
Ohne Vorbesitz A1:
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrt 3 x 45 Min.
Mit Vorbesitz A1 weniger als 2 Jahre:
Überlandfahrten 3 x 45 Min.
Autobahnfahrten 2 x 45 Min.
Nachtfahrten 1 x 45 Min.
Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz A1 nur praktische Prüfung.
Es ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Es wird in der praktischen Prüfung aber von ihnen verlangt das sie die Grundfahraufgaben und das Motorrad sicher auf der Landstraße, Autobahn und Stadt beherrschen.
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 ccm, und max. 11 kW/15 PS Motorleistung. Verhältnis Leistung/Leergewicht 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) max. 15 kW Motorleistung.
Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden, 6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse Klassenspezifischer Unterricht. 4 Doppelstunden
Praxis:
Grundausbildung: je nach Talent, Auffassungsgabe und Umsetzungsvermögen
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrt 3 x 45 Min.
2 & 3 rädrige Kleinkrafträder sowie 4 rädrige Leichtkraftfahrzeuge, Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm.
Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden
Klassenspezifischer Unterricht. 2 Doppelstunden
Praxis:
Grundausbildung: je nach Talent, Auffassungsgabe und Umsetzungsvermögen
Klasse B/B197
Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder und 3 rädrige Kraftfahrzeuge) zulässige Gesamtmasse max. 3500 kg. Max. 8 Sitzplätze.
Auch mit Anhänger bis max. 750 kg zulässige Gesamtmasse. Wenn Anhänger schwerer als 750 kg maximal zulässige Gesamtmasse Auto+Anhänger 3500 kg.
Theorie:
Grundstoff: 12 Doppelstunden, 6 Doppelstunden bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse Klassenspezifischer Unterricht: 2 Doppelstunden
Praxis:
Grundausbildung: je nach Talent, Auffassungsgabe und Umsetzungsvermögen
Überlandfahrten 5 x 45 Min.
Autobahnfahrten 4 x 45 Min.
Nachtfahrten 3 x 45 Min.
Kombination zulässige Gesamtmasse Auto+ zulässige Gesamtmasse Anhänger von 3500 kg – 4250 kg
Theorie:
2,5h Theoretische Schulung.
Praxis:
4,5h Praktische Ausbildung (Fahren und Rangieren)
Keine Theoretische und Praktische Prüfung.
Kombination zulässige Gesamtmasse Auto+ zulässige Gesamtmasse Anhänger über 4250 kg. Zulässige Gesamtmasse Anhänger max. 3500 kg.
Praxis:
Überlandfahrten 3 x 45 min.
Autobahnfahrten 1 x 45 min.
Nachtfahrten 1 x 45 min.