Die Führerscheine
Klasse A (beschränkt) - Klasse A (unbeschränkt) - Klasse A1 - Klasse M - Klasse B - Klasse BE
Klasse A (beschränkt)
(Mittelschwere Krafträder)
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Führerscheinklasse A beschränkt wird für die Dauer von 2 Jahren nur für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 25 kW (34 PS) und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg (mind. 6,25 kg Leergewicht pro kW) erteilt (stufenweiser Zugang).
Mindestalter: 18;Geltungsdauer: ohne Befristung; kein Vorbesitz erforderlich
Beinhaltet: Klasse A1 und M
Klasse A (beschränkt) - Klasse A (unbeschränkt) - Klasse A1 - Klasse M - Klasse B - Klasse BE
Klasse A (unbeschränkt)
(Schwere Krafträder)Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm Hubraum und einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Die Führerscheinklasse A unbeschränkt wird für Krafträder ohne Leistungsbeschränkung erteilt. Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1.Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A beschränkt
2.Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 25. Lebensjahres.
Mindestalter: 25 (bei direktem Zugang), bei mindestens 2-jährigem Besitz von Klasse A - beschränkt kann diese Fahrerlaubnis vor Vollendung des 25. Lebensjahres erworben werden.
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: bis 25. Lebensjahr: JA, ab 25. Lebensjahr: NEIN
Beinhaltet: Klasse A1 und M
Klasse A (beschränkt) - Klasse A (unbeschränkt) - Klasse A1 - Klasse M - Klasse B - Klasse BE
Klasse A1
(Leichtkrafträder)Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW.
Altersstufung:
Die Klasse A1 wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Leichtkrafträder mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h erteilt.
Mindestalter: 16; Geltungsdauer: ohne Befristung; kein Vorbesitz erforderlich
Beinhaltet: Klasse M
Klasse A (beschränkt) - Klasse A (unbeschränkt) - Klasse A1 - Klasse M - Klasse B - Klasse BE
Klasse M
(Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor Mokick, Moped - )a)Bei elektrischer Antriebsmaschine mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
b)Bei Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
c)Kleinkrafträder mit einer betriebsbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1.Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind.
d)Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 ccm, bbH 60 km/h), die vor dem 1. März 1992 in den Verkehr genommen sind.
e)Lastendreirad (dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern bestimmt und geeignet sind); betriebsbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm, Leergewicht max. 150 kg, die vor dem 1. Januar 2002 in den Verkehr gekommen sind.
Mindestalter: 16; Geltungsdauer: ohne Befristung; kein Vorbesitz erforderlich
Beinhaltet keine Führerscheinklasse
Klasse A (beschränkt) - Klasse A (unbeschränkt) - Klasse A1 - Klasse M - Klasse B - Klasse BE
Klasse B
PKW und leichte LKW)Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
a)die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
b)die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeugs nicht übersteigt und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter: 17 (begleitetes Fahren), 18 (ohne Begleitpersonen); Geltungsdauer: ohne Befristung; kein Vorbesitz erforderlich
Beinhaltet: Klasse L, M und S
Klasse A (beschränkt) - Klasse A (unbeschränkt) - Klasse A1 - Klasse M - Klasse B - Klasse BE
Klasse BE
(Kombinationen aus PKW oderleichtem LKW mit etwas größeren Anhängern)Kombinationen auf Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die die Grenzwerte der in die Klasse B fallenden Kombinationen übersteigen.
Mindestalter: 18; Geltungsdauer: ohne Befristung; Klasse B als Vorbesitz erforderich
Beinhaltet: Klasse L, M und S
